Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die nachfolgenden AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle erteilten Aufträge an Martin Nittscher media consulting – nachfolgend kurz als „Martin Nittscher“ bezeichnet. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Martin Nittscher nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Martin Nittscher ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Stand 01.01.2013

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Martin Nittscher erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Werbe-, Medien- und Kommunikations- Design, Beratung, Fotografie und Veranstaltungs- Organisation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angebotsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Martin Nittscher.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Martin Nittscher und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Urheber und Nutzungsrechte

2.1 Jeder an Martin Nittscher erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheber- rechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Martin Nittscher weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Martin Nittscher eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

2.3 Martin Nittscher überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.4 Martin Nittscher hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Martin Nittscher zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Design- Leistungen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.6 Martin Nittscher bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, sofern dies nicht durch eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen Martin Nittscher und dem Kunden ausgeschlossen wird.

 

3. Vergütung

3.1 Es gelten die im Vertrag bzw. im angenommen Angebot vereinbarten Vergütungen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Martin Nittscher finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die im jeweiligen Angebot explizit ausgewiesen sind und durch die Annahme des Angebots vom Auftraggeber anerkannt werden.

3.3 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Martin Nittscher ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.4 Werden die Entwürfe über den vereinbarten Zeitraum hinaus, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Martin Nittscher berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

 

4. Fremd- und Sonderleistungen

4.1 Martin Nittscher ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Martin Nittscher entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Martin Nittscher abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Martin Nittscher im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Martin Nittscher ist nicht verpflichtet, Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen oder Layouts, die digital erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten und Unterlagen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Martin Nittscher dem Auftraggeber digitale Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Martin Nittscher geändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.

5.4 Martin Nittscher haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Martin Nittscher Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Martin Nittscher erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Martin Nittscher berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Martin Nittscher 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Martin Nittscher ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Haftung

7.1 Martin Nittscher verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2 Martin Nittscher verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern Martin Nittscher notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen Martin Nittscher. Martin Nittscher haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4 Mit der Abnahme oder Genehmigung des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild, mit der Folge, dass gleichzeitig jede Haftung von Martin Nittscher entfällt.

7.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber Martin Nittscher geltend zu machen und genauestens zu spezifizieren. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7.6 Martin Nittscher haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

7.7 In keinem Fall haftet Martin Nittscher für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist Martin Nittscher verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Martin Nittscher behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Martin Nittscher eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Martin Nittscher übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Martin Nittscher von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten.

9.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eine Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

9.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Stuhr.

9.4 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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